RS UVS Kärnten 2004/02/06 KUVS-548-549/4/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird ein Kraftfahrzeug mit vier Rädern auf dem Gehsteig einer Straße abgestellt, wobei dabei die Tafel ?Arzt im Dienst" verwendet wurde, obwohl das Abstellen des Pkw  nicht dem Zweck einer ärztlichen Hilfeleistung diente, sondern dem Beschuldigten eine Parkmöglichkeit bot, weil der ihm zugewiesene Ärzteparkplatz besetzt gewesen war und der Beschuldigte seine Nachmittagstermine in der Ordination wahrnehmen musste, so fällt diese Vorgangsweise nicht unter die begünstigende Bestimmung des § 24 Abs 5 StVO (Abstellen von Fahrzeugen im Halte- und Parkverbot bei ärztlicher Hilfeleistung) und ist daher die Berufung als unbegründet abzuweisen.

Schlagworte
missbräuchliche Verwendung der Tafel ?Arzt im Dienst", Arzt im Dienst , Halte- und Parkverbot, Halte- und Parkverbot und Arzt im Dienst, Abstellen von Kfz auf Gehsteig, Ärzteparkplatz, Parkplatz, ärztliche Hilfeleistung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten