RS UVS Niederösterreich 2004/02/27 Senat-BN-03-0118

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Veröffentlicht am 27.02.2004
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Rechtssatz

Die Ansicht, Verfahrenshilfe sei auch bei Vorliegen eines einfachen Sachverhaltes zu gewähren, wenn es sich um eine Person ohne juristische Ausbildung handelt, ist verfehlt.

Zuletzt aktualisiert am
07.07.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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