RS UVS Oberösterreich 2004/05/24 VwSen-109724/9/Br/Ri

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Veröffentlicht am 24.05.2004
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Rechtssatz

Für die Qualifikation einer ?vorsätzlichen Veranlassung einer Alkofahrt? genügt es jedenfalls nicht, wenn sich erst im Zuge eines Alkotests die Alkoholisierung des Lenkers ergibt. Dazu bedarf es eines qualifizierten Wissens um eine Alkoholisierung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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