RS UVS Wien 2004/08/20 03/P/34/6340/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2004
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Rechtssatz

Einem Sicherheitswachebeamten ist es zuzutrauen, nach einem von ihm beobachteten, durch Grünblinken angekündigten Umspringen der Ampel auf Rot das Kennzeichen eines auf ihn zufahrenden, in nicht allzu großer Entfernung die vor der Kreuzung angebrachte Haltelinie überfahrenden Fahrzeugs richtig aufzuschreiben.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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