RS UVS Salzburg 2004/11/22 4/10414/5-2004th

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2004
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Rechtssatz

Inserate in Internetbörsen stellen jedenfalls eine an einen größeren Kreis von Personen gerichtete Ankündigung dar. Die Inserateneinschaltung im Internet unter www.oeh.jobfinder.at (Ö-Jobbörse-Stellenmarkt für Studenten) Inserat:

?Servicemitarbeiter

Zur Verstärkung unseres Teams für die gehobene Gastronomie. Gute

Bezahlung bei flexiblen Arbeitszeiten und wechselnden Einsatzorten.

Servicekenntnisse von Vorteil.

Tel:   oder

Hr. M.?

ist nach Ansicht der Berufungsbehörde objektiv jedenfalls geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass seitens des Vereines S Personen im Bereich der Gastronomie gesucht werden, um diese an wechselnden Einsatzorten einzusetzen. Aus dem vorliegenden Internetinserat entsteht für einen objektiven Betrachter somit der Eindruck, dass der Verein S Dienstleistungen aus dem Bereich der Arbeitskräfteüberlassung und somit gewerbliche Tätigkeiten anbietet. Mit dem Hinweis, dass es sich nach den Statuten um einen gemeinnützigen Verein handle, kann der Beschuldigtenvertreter in diesem Zusammenhang nichts gewinnen. Für die Frage, ob die von einem Verein entfaltete Tätigkeit der GewO unterliegt, kommt es nicht darauf an, inwieweit der Verein nach dem Vereinsgesetz und seinen Statuten befugt ist, Tätigkeiten in der Absicht auszuüben, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, sondern darauf, inwieweit eine solche Absicht tatsächlich besteht (siehe dazu die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 , § 1, RN 13 näher angeführte Judikatur).

Bezogen auf die vorliegende Ankündigung ist jedenfalls festzuhalten, dass sich aus dem Internetinserat kein wie immer gearteter Bezug auf eine gemeinnützige Tätigkeit erkennen lässt und das Inserat an den objektiven Betrachter den Eindruck der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch den Verein S erweckt.

Schlagworte
GewO; Inserate in Internetbörsen stellen jedenfalls eine an einen größeren Kreis von Personen gerichtete Ankündigung dar; gewerbliche Tätigkeiten durch Vereine
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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