RS UVS Oberösterreich 2004/11/24 VwSen-160047/10/Br/Wü

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Veröffentlicht am 24.11.2004
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Rechtssatz

Die Vorlagepflicht von Schaublättern durch den Zulassungsbesitzer erstreckt sich nicht auf Sattelzugfahrzeuge (KFG § 103 Abs.4 2. Satz). Ausführungen zum Verschulden bei erwiesener Vereitelung der Herausgabe der Schaublätter durch den Lenker.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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