RS UVS Oberösterreich 2006/04/24 VwSen-161244/6/Br/Ps

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Rechtssatz

Die Anforderungen an das Kontrollsystem hinsichtlich der Hintanhaltung von Überladungen darf nicht zum Ergebnis einer verschuldensunabhängigen Erfolgshaftung führen.

Schlagworte
Kontrollsystem, Erfolgshaftung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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