RS UVS Oberösterreich 2006/05/22 VwSen-161349/2/Br/Be

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Veröffentlicht am 22.05.2006
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Rechtssatz

Unter der Wortwendung "mehrere in einem EWR Staat ausgestellte Führerscheine" sind bereits zwei Führerscheine zu verstehen. Dies unter Hinweis auf den "zuletzt ausgestellten Führerschein". Hinweis auf Regelungsziel was jedermann klar erkennbar sein muss.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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