RS UVS Oberösterreich 2006/09/05 VwSen-521367/11/Br/Ps

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Veröffentlicht am 05.09.2006
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Rechtssatz

Würdigung eines amtsärztlichen Gutachtens für eine Befristung und Auflagenempfehlung nicht tragfähig. Keine Bindung der Behörde an ein nicht schlüssiges Auflagenkalkül.

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Amtsarzt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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