RS UVS Salzburg 2007/01/11 11/10623/27-2007nu

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.2007
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Rechtssatz

Der Angabe des Beschuldigten bei den Kontrollen, die Mitarbeiter hätten (samt Familie) für ca. eine Woche im Objekt (Appartements) Ferien machen können, kommt durchaus das Gewicht bei, dass dies nicht bloß ein freundschaftliches Angebot war, sondern eine in Aussicht gestellte synallagmatische Gegenleistung.

Schlagworte
Synallagmatische Gegenleistung, freundschaftliches Angebot
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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