RS UVS Oberösterreich 2007/09/04 VwSen-162447/7/Br/Ps

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Veröffentlicht am 04.09.2007
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Rechtssatz

Ein Pflichtenkonflikt ist bei der Schuld- und Strafzumessung zu berücksichtigen (Rechtsgüterabwägung).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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