RS UVS Burgenland 2008/11/06 018/14/08001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2008
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Rechtssatz

Öffentlich veranstaltete Pokerspiele mit einem Einsatz von 20 Euro und einer Gewinnaussicht bis zu 2.000 Euro pro Spiel sind keine Bagatellspiele.

Schlagworte
Pokerspiel, Gewinnaussicht, Bagatellspiel
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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