Norm
ABGB §1285Rechtssatz
Wurden zwei selbständige Ausgedingsberechtigungen in ein gemeinsames Nutzungsrecht an einem Grundstücke übergeführt, so geht das Nutzungsrecht des einen Berechtigten nach dessen Ableben nicht auf den anderen über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0025747Dokumentnummer
JJR_19230213_OGH0002_0020OB00034_2300000_001