RS OGH 1923/2/13 2Ob34/23

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Veröffentlicht am 13.02.1923
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Norm

ABGB §1285

Rechtssatz

Wurden zwei selbständige Ausgedingsberechtigungen in ein gemeinsames Nutzungsrecht an einem Grundstücke übergeführt, so geht das Nutzungsrecht des einen Berechtigten nach dessen Ableben nicht auf den anderen über.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 34/23
    Entscheidungstext OGH 13.02.1923 2 Ob 34/23
    Veröff: SZ 5/31

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0025747

Dokumentnummer

JJR_19230213_OGH0002_0020OB00034_2300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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