Norm
ABGB §168 ARechtssatz
Daß das Kind zur Zeit, als das Gericht erster Instanz über den Antrag der außerehelichen Mutter nach § 168 ABGB entschieden hat, schon geboren war, rechtfertigt nicht, den von der Mutter rechtzeitig gestellten Antrag als überholt abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0048872Dokumentnummer
JJR_19250609_OGH0002_0030OB00440_2500000_001