Norm
ABGB §1112 BRechtssatz
Der mit dem Ehegatten geschlossene Mietvertrag wird dadurch allein nicht aufgelöst, daß der Gatte die gemietete Wohnung seiner geschiedenen Gattin überläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0026130Dokumentnummer
JJR_19270824_OGH0002_0020OB00837_2700000_001