RS OGH 1927/9/6 2Ob820/27, 6Ob714/81, 4Ob623/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1927
beobachten
merken

Norm

ABGB §424
ABGB §1068

Rechtssatz

Kauf mit ( wirkungsloser ) Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes ist rechtlich als Sicherungsübereignung zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 820/27
    Entscheidungstext OGH 06.09.1927 2 Ob 820/27
    SZ 9/237
  • 6 Ob 714/81
    Entscheidungstext OGH 07.07.1982 6 Ob 714/81
    Vgl aber; Beisatz: Wollten die Parteien aber ausdrücklich keinen Darlehensvertrag, sondern einen Kaufvertrag schließen, kommt es dür die Frage der Anfechtbarkeit nicht darauf an, ob Ware und Schuld Zug um Zug geleistet worden sind. (T1)
  • 4 Ob 623/88
    Entscheidungstext OGH 24.01.1989 4 Ob 623/88
    Vgl aber; Beisatz: In JBl 1961, 279 ist der OGH davon abgerückt und hat ausgesprochen, daß es immer nur auf den Parteiwillen und die Umstände des einzelnen Falles ankomme. Der Wiederkaufsvorbehalt kann ohne weiteres auch anderen Zwecken als der Begründung bloßen Sicherungseigentums dienen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0011103

Dokumentnummer

JJR_19270906_OGH0002_0020OB00820_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten