Norm
ABGB §1008Rechtssatz
Die Abgabe einer Bürgerschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten ist nur dann wirksam, wenn er eine schriftliche, auf diese Gattung von Geschäften lautende Vollmacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0019439Dokumentnummer
JJR_19320525_OGH0002_0010OB00468_3200000_001