RS OGH 1933/7/11 3Ob561/33, 5Ob202/04y

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Veröffentlicht am 11.07.1933
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Norm

ABGB §521 B
ABGB §863

Rechtssatz

In der Annahme eines letztwillig zugewendeten, lebenslänglich, unentgeltlichen, bücherlich eingetragenen Wohnungsrechtes ist ein Aufgeben der bisher bestandenen Mietrechte an der Wohnung zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0015045

Dokumentnummer

JJR_19330711_OGH0002_0030OB00561_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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