Norm
ABGB §428Rechtssatz
Wenn bei der Veräußerung eines Kraftwagens, der in der Gewahrsame des Verkäufers bleibt, die Erklärung des Verkäufers, das Eigentum an dem Wagen dem Käufer zu übertragen, in der Typenbescheinigung ersichtlich gemacht wird, so liegt hierin eine auf eine erweisliche Art abgegebene Erklärung des Veräußerers, daß er die Sache künftig im Namen des Käufers innehaben wolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0015056Dokumentnummer
JJR_19340214_OGH0002_0010OB00019_3400000_001