RS OGH 1938/2/22 2Ob95/38

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Veröffentlicht am 22.02.1938
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Norm

ABGB §141 IB
ABGB §150

Rechtssatz

Bei Lösung der Frage, ob ein großjähriges Kind, das die Unterhaltspflicht der Eltern in Anspruch nimmt, fähig ist, sich den Unterhalt selbst zu beschaffen, ist nicht bloß das Einkommen des Kindes aus einem allfälligen eigenen Vermögen, sondern auch dieses Vermögen selbst zu berücksichtigen. Einen Anspruch auf Erhaltung seines Vermögens besitzt das großjährige Kind nicht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 95/38
    Entscheidungstext OGH 22.02.1938 2 Ob 95/38
    Veröff: SZ 20/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0047657

Dokumentnummer

JJR_19380222_OGH0002_0020OB00095_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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