RS OGH 1938/5/25 2Ob360/38

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Veröffentlicht am 25.05.1938
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Norm

ABGB §229
AußStrG §160

Rechtssatz

Soll nach der Anordnung des Erblassers von dem gerichtlichen Erlag des Legates, das einem Pflegebefohlenen ausgesetzt wurde, abgesehen werden, so ist diese Anordnung des Erblassers als mit der zwingenden Bestimmung des Gesetzes in Widerspruch stehend nicht zu beachten.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 360/38
    Entscheidungstext OGH 25.05.1938 2 Ob 360/38
    SZ 20/135

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0008251

Dokumentnummer

JJR_19380525_OGH0002_0020OB00360_3800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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