RS OGH 1950/2/15 1Ob86/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1950
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Norm

ABGB §26
ABGB §646
JN §1

Rechtssatz

Eine ausländische ( rumänisch ) Familienstiftung ist der inländischen Stiftungshoheit nicht unterworfen; sie kann in Stiftungsstreitigkeiten vor den inländischen Zivilgerichten verklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0009158

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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