RS OGH 1950/7/5 2Ob313/49

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Veröffentlicht am 05.07.1950
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Norm

ABGB §1266

Rechtssatz

Der schuldlos geschiedene Ehegatte kann sowohl die Erfüllung der Ehepakte, als auch die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft durch Teilung oder statt dessen deren Aufhebung - also Rückstellung des Eingebrachten - fordern. Letzteres insbesondere dann, wenn die Teilung ihm zum Nachteil und dem Schuldigen zum Vorteil gereichen würde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 313/49
    Entscheidungstext OGH 05.07.1950 2 Ob 313/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025597

Dokumentnummer

JJR_19500705_OGH0002_0020OB00313_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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