RS OGH 1950/7/25 1Ob95/50

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Veröffentlicht am 25.07.1950
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Norm

ABGB §602

Rechtssatz

Zulässigkeit der Vereinbarung zwischen Miteigentümern, daß im Falle des Vorversterbens des einen die ihm gehörige Liegenschaftshälfte dem anderen zufallen soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015468

Dokumentnummer

JJR_19500725_OGH0002_0010OB00095_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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