Norm
ABGB §188Rechtssatz
Der Abwesenheitskurator ist zur Kündigung von Darlehen der Abwesenden befugt. Ist der Gläubiger, mit dem Rückzahlung bei seiner Rückkehr vereinbart war, in der Emigration gestorben, so kann ab seinem Todestag Zahlung jederzeit verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048907Dokumentnummer
JJR_19520611_OGH0002_0010OB00477_5200000_001