RS OGH 1952/6/13 2Ob466/52

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Veröffentlicht am 13.06.1952
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Norm

ABGB §1058

Rechtssatz

Wenn bei einer Ware, die preisgebunden ist, eine erste Lieferung mit festem Preis vereinbart war und für eine zweite Lieferung gleicher Art kein Preis festgesetzt wurde, dann ist der Preis für die zweite Lieferung selbst dann als bestimmbar anzusehen, wenn inzwischen gewisse Kursschwankungen und Zollerhöhungen eintreten könnten (Veredelungsgeschäft mit Belgien).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 466/52
    Entscheidungstext OGH 13.06.1952 2 Ob 466/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025448

Dokumentnummer

JJR_19520613_OGH0002_0020OB00466_5200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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