RS OGH 1952/11/21 1ZR56/52

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Veröffentlicht am 21.11.1952
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Norm

UrhG §42
UrhG §69 Abs3
UrhG §76 Abs3

Rechtssatz

Das Kopieren von Schallplatten auf Magnettonbänder in der Absicht, die Bänder in einem Geschäftslokale vor Magnetophon-Kaufinteressenten vorzuspielen, stellt keine Vervielfältigung "zum persönlichen Gebrauch" dar und ist daher ohne Zustimmung des Schallplattenherstellers verboten.

Veröff: ÖBl 1953,34

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103577

Dokumentnummer

JJR_19521121_AUSL000_0010ZR00056_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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