Norm
ABGB §1338 IA1Rechtssatz
Wenn der ehemalige Leiter der "Widerstandsbewegung" (in einer Tiroler Gemeinde) auf Schadenersatz geklagt wird, weil er zur Beschlagnahme von ihm Privateigentum stehenden Fahrrädern nicht berechtigt war und es sich daher um einen Willkürakt gehandelt hat, ist der Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032067Dokumentnummer
JJR_19530401_OGH0002_0020OB00240_5300000_001