Norm
ABGB §1112 BRechtssatz
Dem Kläger ist ein Recht auf vorzeitige Vertragsauflösung zuzubilligen, wenn es der Beklagten wegen der ablehnenden Haltung des Hauseigentümers unmöglich geworden ist, die bedungene Übertragung des Mithauptmietrechtes an den Kläger als wesentlichen Vertragspunkt durchzuführen. (Überlassung der Kanzlei samt Inventar und Kundenstock durch eine Anwaltswitwe an einen anderen Anwalt gegen Gewinnbeteiligung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026048Dokumentnummer
JJR_19530513_OGH0002_0020OB00273_5300000_003