Norm
ABGB §1338 IIRechtssatz
Für das Begehren des Inhabers eines verwalteten Unternehmens auf Schadenersatz gegen den öffentlichen Verwalter wegen rechtswidriger Handlungen, die noch während der Geltungsdauer des VerwalterG 1945 gesetzt wurden, ist der Rechtsweg seit Inkrafttreten des VerwalterG 1946 auch dann zulässig, wenn keine Klagsermächtigung der entsprechenden Verwaltungsbehörde beigebracht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032206Dokumentnummer
JJR_19530916_OGH0002_0010OB00642_5300000_001