RS OGH 1954/4/14 3Ob256/54

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Veröffentlicht am 14.04.1954
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1169
ABGB §1299 F
ABGB §1313a IIIc

Rechtssatz

Haftung des Unternehmers für mangelhafte Verwahrung eines zur Reparatur übergebenen Kraftfahrzeuges (Kühlerwasser wird nicht abgelassen!), wenn dieser das Fahrzeug durch einen Angestellten eines anderen Unternehmers, der es nach Durchführung einer anderen Reparatur bei ihm ablieferte, in eine ungeheizte Garage bringen ließ.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025852

Dokumentnummer

JJR_19540414_OGH0002_0030OB00256_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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