Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Der öffentliche Verwalter, der im Jahre 1945, also in einer Zeit, da das Bestreben war, alle Sachwerte zu erhalten oder zu mehren (Flucht in die Sachwerte), Betriebsmittel und Maschinen veräußerte, handelte mindestens grob fahrlässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031305Dokumentnummer
JJR_19540506_OGH0002_0010OB00293_5400000_001