Norm
ABGB §1091 CRechtssatz
Wenn zu einer bestehenden Unternehmenspacht später noch eine Wohnung dazugemietet wird, die zur Zeit des Beginnes der Unternehmenspacht noch an einen Dritten vermietet war, dann bleiben die Wohnräume unter dem Kündigungsschutz des Mietengesetzes, während die Unternehmenspacht diesen Bestimmungen nicht unterfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024994Dokumentnummer
JJR_19540506_OGH0002_0010OB00223_5400000_001