RS OGH 1954/5/6 1Ob223/54

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Veröffentlicht am 06.05.1954
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Norm

ABGB §1091 C
MG §1 Abs1 A2

Rechtssatz

Wenn zu einer bestehenden Unternehmenspacht später noch eine Wohnung dazugemietet wird, die zur Zeit des Beginnes der Unternehmenspacht noch an einen Dritten vermietet war, dann bleiben die Wohnräume unter dem Kündigungsschutz des Mietengesetzes, während die Unternehmenspacht diesen Bestimmungen nicht unterfällt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 223/54
    Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 223/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024994

Dokumentnummer

JJR_19540506_OGH0002_0010OB00223_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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