RS OGH 1954/6/30 3Ob324/54

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Veröffentlicht am 30.06.1954
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Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Eine die Bestimmung der beiden ersten Sätze des § 418 ABGB einschränkende Vereinbarung, daß der Bauführer den Ersatz erst nach Räumung des Gebäudes verlagen können, geht über den Rahmen des gewöhnlichen und ordentlichen Geschäftsbetriebes hinaus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 324/54
    Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 324/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0012756

Dokumentnummer

JJR_19540630_OGH0002_0030OB00324_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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