Norm
ABGB §1098 IcRechtssatz
Mit dem Ende der Miete erlischt auch ein vom Mieter eingegangenes Untermietverhältnis. Der Mieter kann ein nicht mehr bestehendes Mietverhältnis nicht in seiner Ausstrahlung auf einen Dritten als Untermietverhältnis aufrecht erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024682Dokumentnummer
JJR_19540827_OGH0002_0030OB00558_5400000_002