Norm
ABGB §692Rechtssatz
Wenn der Hauseigentümer den bisherigen Hauptmieter beerbt, so ist der Hauptmietvertrag durch Vereinigung erloschen und ein mit dem seinerzeitigen Hauptmieter geschlossener Untermietvertrag erlischt gleichfalls. Der Hauseigentümer kann daher mit Räumungsklage gegen den Untermieter vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101124Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010