RS OGH 1954/10/11 5Os738/54, 13Os163/76, 13Os109/07i (13Os110/07m), 14Os148/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1954
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Norm

StPO §311 Abs1
StPO §345 Abs1 Z11 litb

Rechtssatz

Verletzung des Grundsatzes der Spezialität der Auslieferung.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 738/54
    Entscheidungstext OGH 11.10.1954 5 Os 738/54
    Veröff: RZ 1955 H2,26
  • 13 Os 163/76
    Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 163/76
    Beisatz: Freispruch, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht oder nicht mehr anhängig. (T1)
  • 13 Os 109/07i
    Entscheidungstext OGH 07.11.2007 13 Os 109/07i
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Prozessualen Verfolgungshindernisses iSd § 311 Abs 1 StPO (WK-StPO § 311 Rz 3). (T2)
  • 14 Os 148/08h
    Entscheidungstext OGH 16.12.2008 14 Os 148/08h
    Vgl; Beisatz: Hier: In der Hauptverhandlung kamen Indizien für das Vorliegen eines prozessualen Verfolgungshindernisses, nämlich des Fehlens einer nach §31 Abs1EU-JZG erforderlichen Auslieferungsbewilligung vor, die das Erstgericht nicht durch Feststellungen geklärt hat. Angesichts der vom Erstgericht unterlassenen Beischaffung von Auslieferungsunterlagen konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob Gründe für eine Aufhebung der Spezialitätsbindung vorlagen. Da somit eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Sache selbst nicht in Frage kommt, war das Urteil, das im Übrigen unberührt zu bleiben hatte, bereits bei der nichtöffentlichen Beratung im aus dem Spruch ersichtlichen Umfang aufzuheben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen (§§ 285e erster Satz, 288 Abs 2 Z 3 zweiter Satz StPO). (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0101423

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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