Norm
UrhG §80Rechtssatz
Es ist § 9 UWG und nicht § 80 UehG maßgebend, wenn es sich um den Schutz der Ausstattung eines und desselben Werkes handelt, das bei verschiedenen Verlegern erschienen ist und der eine Verleger dagegen Schutz begehrt, daß ein anderer Verleger die für seine Ausgabe charakteristische Ausstattung nachgeahmt habe, sodaß die beiden Ausgaben miteinander verwechselt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077558Dokumentnummer
JJR_19541215_OGH0002_0030OB00670_5400000_002