RS OGH 1955/1/12 1Ob911/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §521 C

Rechtssatz

Wenn ein Ausgedings- bzw Wohnungsberechtigter ein Recht auf ausschließliche Benützung eines oder mehrerer Räume hat, so ist bei Fehlen einer ausdrücklichen gegenteiligen Vertragsbestimmung anzunehmen, daß er im Falle seiner Pflegebedürftigkeit eine Pflegeperson in diese Räume aufnehmen darf.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 911/54
    Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 911/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015043

Dokumentnummer

JJR_19550112_OGH0002_0010OB00911_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten