RS OGH 1955/2/2 7Ob53/55, 3Ob585/56, 1Ob720/86, 6Ob671/85, 1Ob548/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1955
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Norm

ABGB §1091 A1

Rechtssatz

In welchem Umfange vor der Verpachtung der Betrieb geführt wurde und wie groß der Kundenstock gewesen ist, gibt nicht den Ausschlag. Es kann auch ein schlecht gehendes Unternehmen, dessen Hauptwert im Standorte besteht, verpachtet werden. Der Verkauf des Inventars an den Pächter entkleidet den Vertrag nicht seiner Eigenschaft als Pachtvertrag, da auch bei Verkauf oder Auswechslung des Inventars die Identität des Unternehmens bestehen bleibt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 53/55
    Entscheidungstext OGH 02.02.1955 7 Ob 53/55
  • 3 Ob 585/56
    Entscheidungstext OGH 05.12.1956 3 Ob 585/56
    nur: In welchem Umfange vor der Verpachtung der Betrieb geführt wurde und wie groß der Kundenstock gewesen ist, gibt nicht den Ausschlag. Es kann auch ein schlecht gehendes Unternehmen, dessen Hauptwert im Standorte besteht, verpachtet werden. (T1)
  • 1 Ob 720/86
    Entscheidungstext OGH 28.01.1987 1 Ob 720/86
    nur T1
  • 6 Ob 671/85
    Entscheidungstext OGH 27.08.1987 6 Ob 671/85
    Auch
  • 1 Ob 548/94
    Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 548/94
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0020603

Dokumentnummer

JJR_19550202_OGH0002_0070OB00053_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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