Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Es geht nicht an, bei einer nicht als dringlich behandelten Reparatur in erheblichem Umfange nicht bestellte Arbeiten ohne Wissen des Kunden vorzunehmen und diesen damit der Möglichkeit zu berauben, die Notwendigkeit der Mehrarbeiten überprüfen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025150Dokumentnummer
JJR_19550309_OGH0002_0070OB00115_5500000_001