RS OGH 1955/3/9 7Ob115/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §1035
ABGB §1170

Rechtssatz

Es geht nicht an, bei einer nicht als dringlich behandelten Reparatur in erheblichem Umfange nicht bestellte Arbeiten ohne Wissen des Kunden vorzunehmen und diesen damit der Möglichkeit zu berauben, die Notwendigkeit der Mehrarbeiten überprüfen zu lassen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 115/55
    Entscheidungstext OGH 09.03.1955 7 Ob 115/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025150

Dokumentnummer

JJR_19550309_OGH0002_0070OB00115_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten