Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Der Eigentümer eines Grundstückes hat keinen Räumungsanspruch gegen denjenigen, der aus einem Kaufvertrage ein Recht auf Überlassung des Grundstückes hat und dieses bereits faktisch bewirtschaftet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012677Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2016