RS OGH 1956/7/13 7Ob306/55

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Veröffentlicht am 13.07.1956
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Norm

ABGB §923
ABGB §1120
ABGB §1295

Rechtssatz

Es handelt sich um eine zusätzliche obligatorische Verpflichtung, deren Nichterfüllung keinen Gewährleistungsanspruch, wohl aber einen Schadenersatzanspruch begründet, wenn sich der Verkäufer eines Hauses dem Käufer gegenüber ganz allgemein verpflichtet, den gesamten ersten Stock des Hauses freizumachen. Keine Verpflichtung, dem Mieter des ersten Stockes eine Ersatzwohnung anzubieten.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 306/55
    Entscheidungstext OGH 13.07.1956 7 Ob 306/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0024037

Dokumentnummer

JJR_19560713_OGH0002_0070OB00306_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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