RS OGH 1956/11/7 1Ob569/56, 10Ob2379/96t, 6Ob204/97m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1956
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Norm

ABGB §540
ABGB §767
ABGB §772

Rechtssatz

Auch die stillschweigende ( wirksame ) Enterbung wird nur durch eine formgerechte letztwillige Verfügung, nicht durch die bloße Verzeihung aufgehoben. Dies gilt auch für die auf Erbunwürdigkeit beruhende Enterbung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 569/56
    Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 569/56
  • 10 Ob 2379/96t
    Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 Ob 2379/96t
    Auch; nur: Auch die stillschweigende ( wirksame ) Enterbung wird nur durch eine formgerechte letztwillige Verfügung, nicht durch die bloße Verzeihung aufgehoben. (T1)
  • 6 Ob 204/97m
    Entscheidungstext OGH 29.10.1997 6 Ob 204/97m
    nur T1; Veröff: SZ 70/229

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0014979

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0010OB00569_5600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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