RS OGH 1957/1/9 2Ob628/56

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Veröffentlicht am 09.01.1957
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Norm

ABGB §285

Rechtssatz

Da die Grabesruhe eines Toten nach Möglichkeit zu wahren ist, kann einer Klage auf Verurteilung zur bzw. Gestattung der Ausgrabung und Überführung einer Leiche nur aus ganz besonders wichtigen Gründen Erfolg beschieden sein.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 628/56
    Entscheidungstext OGH 09.01.1957 2 Ob 628/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0009714

Dokumentnummer

JJR_19570109_OGH0002_0020OB00628_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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