RS OGH 1957/10/23 3Ob415/57, 1Ob237/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1957
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Norm

ABGB §939
ABGB §1278

Rechtssatz

Eine Verzichtserklärung eines erbserklärten Erben zugunsten anderer ist als Erbschaftsschenkung anzusehen; dem steht der Umstand nicht entgegen, daß das Erbrecht des Verzichtenden bestritten war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0018878

Dokumentnummer

JJR_19571023_OGH0002_0030OB00415_5700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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