Norm
ABGB §939Rechtssatz
Eine Verzichtserklärung eines erbserklärten Erben zugunsten anderer ist als Erbschaftsschenkung anzusehen; dem steht der Umstand nicht entgegen, daß das Erbrecht des Verzichtenden bestritten war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0018878Dokumentnummer
JJR_19571023_OGH0002_0030OB00415_5700000_002