RS OGH 1957/12/4 7Ob478/57

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Veröffentlicht am 04.12.1957
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Norm

ABGB §836 B

Rechtssatz

Auf Bestellung eines Verwalters ist zu erkennen, wenn nach billigem Ermessen die gemeinsamen Verwaltung durch die Miteigentümer untunlich ist und die Bestellung des Verwalters im Interesse aller Miteigentümer liegt. Die Anforderungen dürfen in diesem Belang nicht überspannt werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 478/57
    Entscheidungstext OGH 04.12.1957 7 Ob 478/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015705

Dokumentnummer

JJR_19571204_OGH0002_0070OB00478_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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