RS OGH 1958/2/7 6Os442/57, 2Ob32/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1958
beobachten
merken

Norm

KFG 1955 §82
StPolO §7 Abs1
StPolO §18 Abs4

Rechtssatz

Beim Abbiegen von einer stark befahrenen Vorrangstraße in einen linksseitigen Feldweg ist auch auf den nachfolgenden Verkehr besonders zu achten, weil für die nachkommenden Verkehrsteilnehmer ein Überholverbot gemäß § 16 Abs 4 StPolG nicht gilt und daher auch an sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht besteht. Bloßes Anzeigen der Richtungsänderung und Verminderung der Fahrgeschwindigkeit genügt hier nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Os 442/57
    Entscheidungstext OGH 07.02.1958 6 Os 442/57
    Veröff: ZVR 1958/103 S 128
  • 2 Ob 32/60
    Entscheidungstext OGH 12.02.1960 2 Ob 32/60
    Veröff: ZVR 1960/309 S 209

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0065603

Dokumentnummer

JJR_19580207_OGH0002_0060OS00442_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten