RS OGH 1958/2/25 4Ob127/57

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Veröffentlicht am 25.02.1958
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Norm

ABGB §1151 II
ABGB §1295
ABGB §1409

Rechtssatz

Ob die vom Betriebsinhaber in einem Vergleich vor dem Einigungsamt übernommene Verpflichtung, gewisse gekündigte Dienstnehmer im Falle der Notwendigkeit von Neueinstellungen unter Anrechnung ihrer früheren Dienstzeit wieder aufzunehmen, bei der Verpachtung des Betriebes auf den Pächter übergeht, hängt von den vertraglichen Abmachung bei Abschluß des Pachtvertrages ab. Im verneinenden Fall haben diese Dienstnehmer bei Eintritt der im Vergleich angeführten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltzahlung aus dem Titel des Schadenersatzes gegen den früheren Betriebsinhaber.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 127/57
    Entscheidungstext OGH 25.02.1958 4 Ob 127/57
    Veröff: Arb 6837

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025735

Dokumentnummer

JJR_19580225_OGH0002_0040OB00127_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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