Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Zur Haftung des Veranstalters einer Messe sowie einer Landwirtschaftskammer für einen Unfall, der sich bei einer von der Kammer im Rahmen der Messe veranstalteten Vorführungen durch Scheuen eines Zugpferdes ereignet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0023057Dokumentnummer
JJR_19580312_OGH0002_0010OB00041_5800000_001